Häufige Fragen

Sowohl das Bieterverfahren als auch der Kaufprozess sind so einfach wie möglich und transparent gestaltet. Wir geben Ihnen nun die Möglichkeit, die an uns gerichteten Fragen und unsere Antworten einzusehen. Sie wünschen darüber hinaus Informationen zum Wald, zum Kauf oder zum Bieterverfahren - dann steht Ihnen unser Team gern persönlich zur Verfügung.

Bieterverfahren

Ist der Erwerb einer Fläche vor Ablauf des Bieterverfahrens möglich?

Nein. Die Flächen können nicht vor dem Ablauf eines Verfahrens erworben werden, da alle Bewerber die gleichen Chancen erhalten und wir ein faires und transparentes Verfahren garantieren.

Welchen rechtlichen Stellenwert hat mein Gebot?

Durch die Abgabe Ihres (Höchst-)gebots kommt noch kein Vertrag zustande. Erst durch einen gesetzlich vorgeschriebenen notariellen Kaufvertrag wird das Grundstück übertragen. Durch die Abgabe eines Gebots haben die Bieter folglich noch keinen Anspruch darauf, dass der Vertrag mit ihnen geschlossen wird. Dementsprechend sind auch die Gebote für den Bieter unverbindlich. Natürlich ist es unser ausdrückliches Ziel, dem Höchstbietenden - zu dessen Gebot - das jeweilige Objekt zu veräußern.

Muss ich eine Fläche kaufen, wenn ich ein Gebot abgegeben habe und ich nach Gebotsende der Höchstbietende bin?

Natürlich sollten Sie nur ein Gebot für eine Fläche abgeben, wenn Sie diese auch kaufen möchten. Sie werden jedoch als Höchstbietender nach dem Verfahren noch einmal gefragt, ob Sie die Fläche zu dem von Ihnen angebotenen Betrag auch wirklich kaufen möchten. Ist dies der Fall, wird ein Notartermin vereinbart. Nach Wahrnehmung dieses Termins und der Unterzeichnung des Vertrages ist der Kauf der Fläche abgeschlossen.

Kann ich mein Gebot ändern?

Möchten Sie Ihr Gebot nach unten oder oben korrigieren, so geben Sie bitte einfach ein neues Gebot ab. Es zählt immer Ihr zuletzt abgegebenes Gebot, das vor Gebotsende eingegangen ist.

Erhalte ich eine Benachrichtigung nach Gebotsende?

Wir setzen uns direkt nach Gebotsende persönlich mit dem Höchstbietenden in Verbindung. Möchte dieser die Fläche kaufen, werden alle weiteren Bieter von uns wenige Tage später darüber benachrichtigt, dass ihr Gebot nicht das höchste war. Jeder Bieter erhält von uns folglich eine persönliche Benachrichtigung über den Erfolg seines Gebots.

Sehe ich die Gebote von anderen Bietern oder erhalte ich Auskunft über diese?

Nein. Ihr Gebot wird genau wie die Gebote Ihrer Mitbewerber nicht preisgegeben, weder auf der Website noch bei einer schriftlichen oder telefonischen Anfrage.

Wer erhält den Zuschlag für den Fall, dass identische Höchstgebote abgegeben wurden?

Da wir ein einfaches und faires Verfahren garantieren, erhält bei zwei oder mehr identischen Höchstgeboten der Bieter den Zuschlag, der sein Gebot zuerst abgegeben hat.

Warum werden die Flächen in diesem einfachen Verfahren verkauft und warum verlangen Sie keine Maklergebühr?

Wir bewirtschaften Flächen in Deutschland und kaufen ständig attraktive Flächenpakete dazu. Ein geringer Teil dieser Flächen wird wieder veräußert, insbesondere, wenn es sich um kleine Waldflächen handelt. Da wir daran interessiert sind, den Aufwand für uns und für Sie dabei so gering wie möglich zu halten, haben wir das Verkaufsverfahren vereinfacht und mithilfe dieser Website umgesetzt.

Die auf dieser Webseite angebotenen Flächen wurden von uns erworben und befinden sich daher in unserem Besitz. Da Sie die Flächen direkt von uns erwerben, fällt auch keine Maklergebühr an.

Werden meine Daten ausschließlich intern genutzt?

Ja, Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich intern und zur Abwicklung des Bieterverfahrens genutzt. Eine Weitergabe an Dritte, beispielsweise im Rahmen der Weitergabe an einen Notar für den Fall, dass Sie das Höchstgebot abgegeben haben oder eine Verwendung zu einem anderen Zweck erfolgt ausdrücklich nicht ohne Ihr schriftliches Einverständnis.

Kaufprozess / Notar

Wie funktioniert die notarielle Abwicklung?

Genau wie beim Bieterverfahren achten wir auch beim Kaufprozess und der notariellen Abwicklung auf eine einfache Vorgehensweise. Nach Abschluss des Verfahrens setzen wir uns mit dem Höchstbietenden in Verbindung. Hält dieser an seinem Gebot fest und möchte die Fläche erwerben, wird von uns umgehend ein Notar, gern auch in Ihrer Nähe, kontaktiert und ein Termin vereinbart. Der Käufer braucht sich folglich um nichts weiter zu kümmern, sondern wird lediglich gebeten, uns einen Wunschnotartermin vorzuschlagen.

Ist der Notartermin gewählt, erhält der Käufer mindestens zwei Wochen vor dem Termin den standardisierten Vertragsentwurf vom jeweiligen Notar zugesendet und kann diesen studieren und mit uns zusammen bzw. mit dem Notar offene Fragen klären, sodass der Vertrag am gewählten Termin unterschrieben werden kann.

Nach Vertragsunterzeichnung holt der Notar die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen ein. Diese können z.B. Genehmigungen der Gemeinde oder des Naturschutzes sein. Erst, wenn alle Genehmigungen vorliegen, muss der Kaufpreis gezahlt werden. Somit wird eine risikofreie vertragliche Abwicklung garantiert.

Nach Wahrnehmung des Notartermins, der Unterzeichnung des Vertrags und der Zahlung des Kaufpreises ist der Kauf der Fläche abgeschlossen. Nun folgt die durch den Notar veranlasste Eigentumsumschreibung, so dass Sie als Eigentümer/in im Grundbuch aufgeführt werden.

Was wird alles im Notarvertrag aufgeführt und geregelt?

Agrarflächennotarverträge sind standardisiert und umfassen eine Vielzahl an Informationen und Regelungen, die den einfachen und rechtlich abgesicherten Besitz- und Eigentumsübergang sicherstellen. Im Folgenden werden die wichtigsten Inhalte eines solchen Vertrages kurz skizziert ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu haben.

1. Käufer / Verkäufer

Selbstverständlich werden die beiden Parteien Käufer und Verkäufer benannt und beschrieben.

2. Grundbuchangaben

Nun wird das Flurstück genau bezeichnet, sodass eine eindeutige Zuordnung erfolgt. Hierzu zählen die Gemarkungs-, Flur- und die Flurstücks-Bezeichnung. Zudem werden mögliche Belastungen oder Rechte an dem entsprechenden Flurstück aufgeführt, sofern diese vorliegen sollten.

3. Kaufpreis / Kaufpreisfälligkeiten

Anschließend werden Informationen zum Kaufprozess, der Kaufpreis sowie diverse Fälligkeiten des Kaufpreises aufgeführt.

4. Übergang des Besitzes

Einer der wichtigsten Hauptpunkte im Vertrag regelt, dass der Besitz, der Nutzen und die Lasten auf den Käufer erst übertragen werden, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt wurde. Des Weiteren ist selbstverständlich festgelegt, dass während des Kaufprozesses keine Nutzung durch den Verkäufer erfolgt, so dass der Kaufgegenstand im ursprünglichen Zustand erhalten bleibt.

Was muss ich nach dem Kaufprozess beachten?

Nach der Zahlung des Kaufpreises und dem Besitzübergang können Sie frei über Ihre erworbene Wald- oder Agrarfläche verfügen. Der Notar beantragt nun die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Erst nach dieser Eintragung sind Sie Eigentümer.

Gastflächen

Was sind Gastflächen?

Gastflächen sind Objekte, die sich nicht in unserem Eigentum befinden, sondern auf unserer Seite von einer dritten Person zum Bieterverfahren eingestellt und freigegeben werden. Sofern es nach einem potenziell erfolgreichen Bieterverfahren zum Verkauf der Fläche kommt, kaufen Sie das Objekt von dieser dritten Person und nicht von uns.

Sonstige Fragen

Wann und wie werden die Fotos und Luftbilder erstellt?

Die Fotos und Videos der Flächen, die auf der Website präsentiert werden, wurden von unserem Team kurz vor Beginn des Bieterverfahrens der jeweiligen Fläche aufgenommen. So erhalten Sie einen aktuellen und detaillierten Eindruck der Objekte.

Die Fotos werden mit verschiedenen Geräten aufgenommen und die Luftbildaufnahmen entstehen durch den Überflug mit einer Kamera-Drohne. Beim Kauf einer Fläche stellen wir Ihnen die Bilder und die Videos gerne zur Verfügung.

Was gibt es zur Fläche und den Flächeninformationen zu beachten?

Es wird empfohlen, die Fläche(n) vor Gebotsabgabe, spätestens jedoch vor Abschluss des notariellen Kaufvertrages zu besichtigen. Die waldgesetzlichen Bestimmungen sind hierbei zu beachten. Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Insbesondere die Naturaldaten, wie z.B. der Holzvorrat, werden forstfachlich bestimmt und geschätzt. Aufwendungen der Bieter (z.B. Fahrtkosten zum Objekt) können nicht erstattet werden.

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